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EUROSOLAR bringt Lösungsvorschlag für Post-EEG-Anlagen

Bonn, den 01.09.2020 – Ende dieses Jahres fallen die ersten Photovoltaik-Anlagen mit fester Einspeisevergütung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) aus der Förderung. Bislang ist keine gesetzliche Anschlussregelung in Sicht. Dafür gibt es aus verschiedenen Ecken Vorschläge zum wirtschaftlichen Weiterbetrieb der Anlagen – und EUROSOLAR positioniert sich.

EUROSOLAR Deutschland Stellungnahme

Perspektiven für Ü20-Photovoltaik-Kleinanlagen nach Auslaufen der EEG-Förderung. Eigenstromnutzung einfach unterstützen Die vollständige Stellungnahme inklusive Anhang und Praxisbeispiel finden Sie hier als PDF-Dokument. 1. Das Problem Seit dem Jahr 2000 wurden in Deutschland fast zwei Millionen kleine Photovoltaik-Anlagen errichtet, die Strom ins Netz einspeisen und dafür eine über 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung bekommen. Für die ersten 20.000 Pioniere endet die EEG-Förderung mit dem Ende dieses Jahres. Nach BSW-Verbandsangaben fallen in den kommenden fünf Jahren mehr als 100.000 PV-Anlagen mit über 1.000 Megawatt aus der Förderung. Bereits 2021 sind Windräder und Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von knapp 4.000 MW betroffen. Die Ü20-Anlagen fallen nicht einfach aus dem EEG. Sie dürfen weiter vorrangig ihren Strom durch das Verteilnetz ins Übertragungsnetz leiten. Sie bekommen bloß keine EEG-Vergütung mehr, sondern müssen ihren Strom selbst über einen Direktvermarkter verkaufen. Der Anlagenbetreiber wird durch die Direktvermarktung zum Elektrizitätsversorgungsunternehmen. Er unterliegt damit verschiedenen energierechtlichen Pflichten, insbesondere Meldepflichten und – bei der Belieferung von privaten Haushaltskunden – inhaltlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung des Stromliefervertrags und die Abrechnung der Stromlieferungen. Für eine Vermarktung schreibt das EEG inzwischen vor, dass mit viertelstündlicher Auflösung zu messen und zu bilanzieren ist und eine Fernsteuerung eingebaut werden muss. Den Kosten von bis zu 100 Euro pro Jahr für einen SmartMeter stehen Vergütungen des ins Netz eingespeisten PV-Stroms in Höhe des Börsenpreises gegenüber. Dieser lag die letzten 20 Jahre meistens unter 5 Cent pro kWh. Eine typische Hausdachanlage verfügt über etwa 6 kW Leistung und erzeugt damit rund 6000 kWh Strom im Jahr. Speist der Erzeuger den gesamten PV-Strom ins Netz ein, erlöst er demnach 0,05 x 6000 = 300 Euro. Neben den Kosten für den Messstellenbetrieb und für den SmartMeter fallen nach 20 Jahren Betriebszeit auch Wartungskosten an: So müssen etwa der Wechselrichter repariert oder defekte Module ersetzt werden. Das rechnet sich für PV-Kleinstanlagen nicht; allenfalls für Windräder oder große PV-Freiflächenanlagen.