Artikel 2008
Licht und Schatten bei EEG-Novelle und Erneuerbare-Wärme-Gesetz | Licht und Schatten bei EEG-Novelle und Erneuerbare-Wärme-Gesetz |
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Am 6. Juni beschloss der Bundestag drei wichtige Gesetze für Klimaschutz und Energieversorgungssicherheit. Das Gesetz zum Ausbau der Erneuerbaren Energien in der Stromerzeugung (EEG), das Erneuerbare Wärmegesetz (EWG) und das Gesetz zum Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Gesetz). Da im EWG die Pflicht zum Einbau von Erneuerbaren Energien nur für Neubauten gilt, der gesamte Gebäudebestand aber nicht erfasst ist, kann dieses Gesetz die dringend erforderliche Marktdynamik nicht entfachen. Im Gesetz zum Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung ist ein Deckel mit der jährlichen Fördersumme von 750 Mio. € vorgesehen. Damit ist das Ziel von 25 % KWK Anteil bis 2020 nicht erreichbar.
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